Ich musste einige Tage pausieren ... Aber es geht sehr bald weiter ...
17. April 2009
Es geschieht heute etwas recht merkwürdiges, das ich zunächst mal beobachten und sortieren muss.
Deshalb erst morgen mehr zum Angebot einer Belohnung an die Leser für ... etc. etc. auf dem Deckblatt der Rubrik "Der Prozess" . . .
15. April 2009
Die technischen Probleme dauern an, aber um mein gestriges Versprechen inhaltlich doch halten zu können, werden die wesentlichen Zitate aus dem Beschluss des Landgerichts Köln noch heute Abend in der Rubrik "Der Prozess" mit einigen Erläuterungen veröffentlicht.
Meine EDV ist nicht mehr sehr nahe selbst nur dem neueren Stand der Technik, um es einigermassen positiv zu formulieren.
Auch und jüngst vor allem der Scanner macht inzwischen des öfteren Probleme. Aber das gestern angekündigte PDF-Dokument mit dem in mancherlei Hinsicht schier unvergleichlichen Beschluss der drei Richterinnen des Landgerichts Köln gibt es heute Nacht zur Ansicht, spätestens Morgen im Laufe des Tages.
Wie auch immer. Versprochen. ...
13. April 2009: Das letzte Desaster - der Beginn ...
Manch einer mag sich auch gefragt haben, warum ich die "Sache" hier bisher noch nicht vor Gericht gebracht habe, wo doch zudem etwa immer betont wird, wie klar die Sach- und Rechtslage ist.
Die Antwort ist im Grunde ganz einfach: Eine lange gerichtliche Auseinandersetzung zur Entscheidung nur der wichtigeren gesundheitlichen und finanziellen Fragen bzw. Schäden bis in die letzte Instanz würde mir nichts nützen, denn ich wäre vor deren Ende in jeder Hinsicht völlig erledigt.
Nachdem sich die DKV bekanntlich aus dem beschriebenen haarsträubenden "Grund" unschuldig sah, entschied ich mich – gerade auch wegen der eindeutigen Sach- und Rechtslage – notgedrungen dafür, nicht im stillen auf ein für mich eh zu spät kommendes rechtskräftiges Urteil hinzuwirken, sondern mit der ausführlichen Dokumentation auf dieser Website einen solchen öffentlichen Druck aufzubauen, dass die Daten-Dealer zu ihren Taten stehen müssen und ihr Gebaren einstellen. Man mag das naiv nennen, aber was sollte ich in dieser Gesamtsituation tun, um das zu retten, was noch zu retten war ?
Die Nutzung der Homepage ist zwar schon ziemlich beträchtlich (siehe zuletzt die Seiten-Statistiken vom 1. Februar), hat jedoch bisher leider noch nicht die notwendige "kritische Masse" erreicht. Aber schneller als befürchtet, verschlechterte sich mein Gesundheitszustand mehr und mehr. Als dann auch noch zusätzliche akute Beschwerden hinzukamen, war es selbst mit rezeptfreien Schmerzmitteln nicht mehr erträglich, es musste daher etwas zusätzliches alsbald geschehen.
Um es hier kurz zu machen (später mehr dazu, denn manch prozessverfahrenstechnisches war mir so bzw. als bei der "Sache" hier möglich, bis dahin nicht bekannt): Für bestimmte Ansprüche gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung (eV); eine eV ist keine Entscheidung in der sogenannten Hauptsache, sondern sichert bis dahin nur einen Anspruch.
Eine solche hat meine Anwältin dann beantragt, mit dem Ziel, die von der DKV ausgesprochene Kündigung des Krankenversicherungsschutzes aus den bekannten Gründen für unwirksam zu erklären, so dass ich wenigstens ärztliche Behandlungen zur Schmerzlinderung kurzfristig in Anspruch nehmen könnte.
. . . Das Landgericht Köln hat meinen Antrag rundweg abgelehnt. Die "Begründung", warum die Kündigung des Vertrages wirksam sein soll, ist an Groteskheit – ich kann es hier beim besten Willen nicht anders nennen – kaum zu überbieten, vor allem, weil meiner grundsätzlichen Rechtsauffassung auch nicht widersprochen wird – wie auch –, aber es gäbe in diesem Fall eben einen entscheidenden Unterschied zu einem (nichtigen) Unternehmensverkauf unter der Geltung des § 203 StGB.
Den gibt es offenkundig nicht und jeder Mensch kann es sofort sehen. Zu diesem Zweck stelle ich den vollständigen Beschluss morgen als PDF-Datei zur Verfügung.
Lesern der Homepage wird die "Begründung" wohlbekannt vorkommen, viele Versuche einer solchen gibt es ja nicht und auch nur ansatzweise vertretbare schon gar nicht. Wenn sich allerdings ein Gericht eine solche zu eigen macht und damit derart einen nicht zu übersehenden Sachverhalt ignoriert und ... dann ...
13. April 2009 - der erste Text an diesem Tag:
Danke, vielen Dank ...
Seht zudem den Tickertext, aber überhaupt:
Heute ab dem Ostermontag werdet Ihr es bis spätestens in der Nacht auch sehen und mehr als - in aller Bescheidenheit - danach nur eine dunkle Ahnung davon bekommen, was hier und im allgemeinen alles "Sache" ist ...
Ihr werdet es - wie erwähnt - sehen und des weiteren mit der Möglichkeit des Downloads und ...
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12. April 2009:
Es bedurfte sogar leider noch mehrerer Tage, weil es - wie gesagt - eben ...
Aber an diesem Ostermontag geht es morgen weiter . . .
10. April 2009:
Aus guten Gründen brauche ich doch noch einen Tag ...
Es ist und wird wohl in verschiedener Hinsicht grausam ...
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6. April 2009:
Manch einer mag sich zu Beginn der Veröffentlichung auf dieser Website – obwohl in diesen Zeiten die Schwellen des Denkbaren und für möglich Gehaltenen mehrfach weit abgesenkt wurden – gedacht haben, das kann doch wohl nicht wahr sein, eine solche Dimension und Qualität, die das Gebaren etwa in der Finanzkrise wegen der massenhaften persönlichen finalen Konsequenzen etc. in gewisser Hinsicht weit in den Schatten stellt, da muss es doch einen oder mehrere Haken geben.
Vielleicht hat da jemand einfach ziemliches Pech gehabt, versucht verzweifelt seine Existenz zu retten und übersieht dabei wesentliches – so oder so ähnlich könnte man gedacht haben. Zunächst nicht unnachvollziehbarerweise. Und ich selbst habe ja bekanntlich lange Zeit gezweifelt.
Aber wer juristisch nicht ganz unbelastet ist, wird aufgrund der Dokumentation sehr schnell erkannt haben, dass da nichts wesentliches übersehen, sondern im Gegenteil eine bisher öffentlich nicht erkannte Verschwiegenheitsverpflichtung offengelegt wurde: Die klare Vorschrift des § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB sowie die seit vielen Jahren bestehende ständige höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verletzung von Privatgeheimnissen und deren zwingende Anwendung auf den Verkauf von Versicherungsgesellschaften.
Das betretene beredte Schweigen von Tätern und von mit ihnen im grossen Boot sitzenden dürfte eventuell verbliebene letzte Zweifel beseitigt haben. Und als die DKV einmal kurz ihr "Schweigen" beenden musste, wurde bezeichnenderweise "natürlich" nicht von der Tat – der unberechtigten und hier zivilrechtlich nichtigen Transaktion der Daten in ihren Konzernkreis – geredet, sondern von der Jahre nach dieser erfolgten Verschmelzung mit der "Beute", deutlicher geht es kaum.
Wie gross der argumentative Notstand auf der anderen Seite ist, zeigt als einer der wenigen Versuche einer Gegenrede zuletzt überdeutlich die Verlautbarung der hochkarätigen Experten des fachlichen Beirats der WPg, in der man sich nicht einmal davor scheut, offenkundig völlig abwegiges zur Sach- wie auch zur Rechtslage (dazu mehr hier ...) kund zu tun. Was soll und kann man dazu schon sagen ...
Nun ist aber noch eine wohl letzte Grenze gefallen, etwas weiter schier Unglaubliches passiert ...
Ich kenne bisher nur eine grobe und sehr kurze Zusammenfassung, noch keine Einzelheiten, die werde ich morgen oder übermorgen erfahren und dann darüber berichten ... Ausführlich ...