Vorbemerkung: Die erste grundsätzliche Einführung in die unbekannte und mehrfache Dimension sowie Qualität dieser unserer "Sache" mit den millionenfachen Grundrechtsverletzungen und den massenhaft vernichteten menschlichen Existenzen und und und ... enthält die (vormalige) Startseite: Warum die bisher in der Öffentlichkeit und in der publizierten Fachliteratur übersehene herausgehobene Schweigepflicht – die gleichermassen etwa für Ärzte und Rechtsanwälte unstrittig gilt –, bzw. deren Verletzung bei der Veräusserung von Versicherungsunternehmen durch eine Transaktion ohne die hier unabdingbar notwendigen Einwilligungen der Betroffenen, diverse und gewaltige wirtschaftliche, rechtliche und moralische Folgen hat und schier unzähligen Menschen bislang fast unvorstellbare materielle sowie immaterielle Vorteile und Hilfe bringt ... Und zwar hier denen, die tatsächlich unschuldig sind, die wirklich Unterstützung benötigen.
Jetzt bricht nach der unbefugten Offenbarung die andere Apokalypse an ... + Aktuell das Desaster auch in den gesetzlichen Krankenkassen . . .
XXXXXX: In der GKV hat es erst begonnen – Aber anderes ist am Ende ...
Die Darstellung der Rechtsfolgen aus der „Sache“ war in meinem bisherigen Textbeitrag aus dem bekannten Grund noch teilweise mehr auf die private Krankenversicherung bzw. auf § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB, als auf § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB betreffend der Amtsträger in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgestellt.
Das entscheidende Ergebnis = die Nichtigkeit der Fusionen / Vereinigungen = ist und bleibt in beiden Fällen selbstverständlich dasselbe. Ausser eben u. a. der Folgen, dass der Skandal in der GKV als dem öffentlichen Recht unterliegend, aufgrund der daraus folgenden unmittelbaren Verpflichtung auf die Grundrechte, sowie wegen der erheblich grösseren Anzahl betroffener Menschen, zusätzlich noch weit grösser als in der privaten Versicherungswirtschaft ist.
Zwischenzeitlich habe ich mich dazu entschlossen, den Aufbau bzw. die Struktur der unten am 7. Juli angekündigten weiteren Erläuterungen zu ändern und insbesondere deren Umfang deutlich zu erweitern. Die daraufhin erstellte aktualisierte ausführlichere Übersicht sowie eine Kurzfassung zu der ganzen „Sache“ sind bereits vollständig fertig.
Beide Texte sind in der folgenden PDF-Datei als Auszug enthalten und können dort angesehen und/oder für private Zwecke heruntergeladen werden ...
Ihr werdet bis auf weiteres nichts mehr von mir lesen. Diese „Sache“ und ihre Entlarvung tötet, sie kostet mich das Leben ... Wer noch kurzfristig mit mir in Kontakt treten möchte, kann das nur mittels der gelben Post an die im Impressum genannte Adresse ...
15. Juli 2009: Endlich eine "inhaltliche" Antwort - aber von der KKH-Allianz und was für eine ... Jedoch: Vom Rest der GKV ist noch einiges zu retten, deshalb der finale Appell ...
Worauf sie antwortet, ...
Es geht für mich persönlich inzwischen ja nur noch um einen kümmerlichen Rest, aber immerhin und noch ... Aufgrund der Entlarvung des Desasters auch bei gesetzlichen Krankenkassen, habe ich deshalb Ende letzter Woche die Arbeit an den – nach der fertigen ausführlichen Einleitung – noch fehlenden Teilen des Beitrags vom 7. Juli unterbrochen und am vergangenen Freitag eine eMail an rd. 200 verschiedene Kassen, also an fast alle, sowie zusätzlich an ihre diversen Verbände geschickt.
Nach den Erfahrungen des bis heute immer noch unveränderten Schweigens an der komplett falschen Stelle und der Ignoranz des privaten Bruders der gesetzlichen Krankenkassen (siehe dazu zum vorletzten Stand und zu weiteren Erläuterungen den 4.Juni), sollte ich mir eigentlich diese Mühe nicht machen und Kräfte sowie Nerven schonen.
Dachte ich erst ein Mal, aber es gibt einen wahrscheinlich und hoffentlich tatsächlich entscheidenden Unterschied zu der privaten Versicherungswirtschaft:
Denn in der ist nach den seit Jahrzehnten (seit 1975 um genau zu sein, als die Nr. 6 in Abs. 1 des § 203 StGB aufgenommen wurde) durchgeführten unheilbar nichtigen Transaktionen nicht mehr viel zu retten. Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass die Branche daher zu einem überwiegenden Teil auf zivilrechtlich nichtigen vertraglichen Grundlagen steht, was im wesentlichen auch deren penetrantes Schweigen und die menschenverachtende Ignoranz erklärt.
Anders dagegen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Hier rollt die grosse Fusionswelle, wie im vorigen Text vom 7. Juli einleitend beschrieben, gerade erst an. Daher ist es der Mehrzahl der Kassen dort, die bisher noch keine Fusion abgewickelt haben, bei einem entsprechenden Verhalten und Verfahren möglich, die bisher gemachten verheerenden Fehler und den gewaltigen Schaden – sowohl für sie selbst, wie auch für die Versicherten – bei Vereinigungen zu vermeiden. Sie haben noch die Möglichkeit dazu, die Verluste allenthalben zu begrenzen.
Und ausserdem wäre es ein zu erwartendes und ein deutliches Zeichen von Recht und von Moral, wenn die gesetzlichen Krankenkassen nach der Information nun entsprechend handeln. Ein zu erwartendes, weil sich nicht einmal die privaten internationalen Konzerne getraut haben, ihr unsägliches Gebaren nach der Entlarvung fortzusetzen. Immerhin haben jene bekanntlich, siehe 12. Juni, weitestgehend auf neue Deals jäh verzichtet, wenngleich sie sich nicht zu den abgewickelten bekannt und dort die massenhafte Vernichtung von menschlichen Existenzen beendeten. Das ist offenkundig zuviel verlangt, es wäre schliesslich nicht mehr und nicht weniger, als dass sie, nachdem sie sich durch ihr Tun sozusagen ihr eigenes Grab geschaufelt haben, sich nach der Entdeckung desselben nun nicht nur mit eigener Kraft hineinlegen, sondern sich auch noch selbst mit Schimpf und Schande bedecken, mit Recht zwar, aber eben doch (derzeit noch) zuviel der Busse.
So, jetzt aber endlich zu den genannten eMails an die GKV´s vom 10. Juli 2009, in denen der Sachverhalt sowie die Rechtsfolgen kurz und doch nachvollziehbar zusammengefasst sind. Als identisches Muster für alle ist die Mail an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in der folgenden PDF-Datei nachzulesen:
Es dauerte diesmal nicht lange. Gestern, am Dienstagfrüh um 7:48 Uhr kam die erste – und bisher einzige – Antwort. Eine eMail bezeichnenderweise von der gesetzlichen Kasse, die wir in diesem Zusammenhang schon kennengelernt haben: Der KKH-Allianz bzw. von deren Datenschutzbeauftragtem. Dort muss man schliesslich, nach den gleich zwei jüngst stattgefundenen Fusionen, mit dem Thema bestens vertraut sein und prompt reagieren können.
Aus genau vier kleinen Sätzen besteht die Mail – wer sie im Original zusammen mit meiner Antwort nachlesen möchte, kann das in der im Anschluss zu findenden PDF-Datei tun. Die Vorfreude auf eine inhaltlich substantiierte Antwort löste sich also nach dem Öffnen schon beim ersten Blick optisch und überhaupt vollständig im Nichts auf.
Im Kern ist es erneut das fast ausnahmslos gewohnte Schweigen: Lediglich eine Feststellung, für die jedoch nicht irgendeine Begründung geliefert wird, nicht mit einem konkreten Wort – daher eine von lästigen Nachweisen oder von nur annähernd informativen Aussagen völlig losgelöste, im Raum schwebende und trotzige Behauptung –, was angesichts meiner zwar nicht überaus langen, aber doch aussagekräftigen Mail mit den deutlichen und konkreten Vorhaltungen, sowie mit dem Link auf viel mehr auf der Homepage, schon deshalb den argumentativen Notstand offenbart und einer verbalen Bankrotterklärung gleichkommt. Aber im einzelnen zu den vier Sätzen.
Die eMail beginnt nach der Anredefloskel mit: "der Vorstand der KKH-Allianz hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten." Die Mail landete also bestätigt erst einmal beim Vorstand. Das soll es hier dazu an Kommentar gewesen sein.
Danach kommt mit den nächsten zwei Sätzen das "inhaltliche": "Ihrer Feststellung, dass Fusionen grundsätzlich möglich sind, sofern die rechtlichen Voraussetzungen beachtet und auch sorgsam eingehalten werden, wird zugestimmt. In diesem Sinne verfährt die KKH-Allianz."
Das ist das, was ich keine Begründung nenne, nur eine blosse, von verwert- und belastbarem Gehalt unberührte Feststellung – juristisch eine reine Schutzbehauptung. Es wird einfach und schlicht vorgetragen, man handele rechtmässig bzw. in diesem Sinne. Basta. Und sie stimmen mir auch noch zu; was das wohl soll, dazu unten mehr.
Ist das ob der Schwere meiner Vorhaltungen nicht höchst merkwürdig und widerspricht auch jeglicher menschlichen Erfahrung ? Es geht ja nicht um irgendetwas. Kann man denn gewichtigere Vorwürfe erheben, als u. a. millionenfache Grundrechtsverletzungen und die massenhafte Vernichtung menschlicher Existenzen ? Bildlich ist das der ganz starke, der dunkelschwarze Tobak und der löst sich dermassen folgenlos in Luft auf ? Das ist in dieser Sache mit den "versäumten" vollständigen Informationen der Betroffenen und ihren deshalb zwingend fehlenden Einwilligungen, – aus den bekannten verschiedenen und jeweils gewaltigen Gründen – nicht irgendwie ein dummer Fehler über den man leicht und lässig hinweggehen kann, das geht bei allen daran Beteiligten so oder so in´s innerste Mark.
Wenn sie schon glauben, sich inhaltlich nicht mit mir auseinandersetzen zu müssen oder zu sollen, wäre es angesichts dessen doch nur konsequent und logisch, ja dann blieben hier doch ausschliesslich nur die altbewährten und stets probaten, so gern und häufig angewandten Rezepte der Einschüchterung oder Drohung, etwa: Dass man mich juristisch und ansonsten mit aller Konsequenz zur Rechenschaft ziehen werde, wenn ich nicht unverzüglich solch ungeheuerlichen Vorträge unterlasse und sie insbesondere ab sofort öffentlich nicht mehr verbreite. Und das möge ich auch noch extrem ruckartig schriftlich bestätigen, andernfalls ... Aber sie wissen, was Sache ist, sie wissen, dass sie auch juristisch letztlich nicht den Hauch einer Chance haben werden. Wie das zum Schweigen der Täter, den Drohgebärden und den rechtlichen Schritten etc. ansonsten ist, kann in dem oben schon kurz genannten Text unter dem Datum des 4. Juni 2009 – es hat sich seither nichts verändert – zu den privaten Versicherungen nachgelesen werden; die gesetzliche Krankenversicherung war damals ja noch kein Thema.
Und falls die KKH-Allianz – aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer – freundlicher gestimmt gewesen wäre, hätte man mich ohnehin ganz leicht und zwanglos verstummen lassen können: Der Datenschutzbeauftragte hätte einfach in einem Satz mit z. B. nur zwölf Wörtern bereits alles sagen und bereinigen können: Wir haben die entsprechenden Einwilligungen der Versicherten in die Transaktionen ihrer Daten.
Allein damit schon wäre meiner Argumentation jede Grundlage entzogen und alles vom Tisch. Nichts weiteres mehr wäre nötig gewesen. Ich wäre auf der Stelle für immer verstummt und dieser Beitrag wäre schon nicht mehr geschrieben worden, die Homepage seit gestern freiwillig nicht mehr im Netz.
Aber der Datenschutzbeauftragte bzw. die KKH-Allianz weiss nur zu gut, warum sie das nicht sagen: Weil es eine dicke fette Lüge wäre. Gut, zugegeben, das muss noch kein unbedingt immer und überall durchschlagendes Argument. Aber eine Lüge würde hier schnell offensichtlich, weil sie damit rechnen müssten, dass von mir sofort konkret die Nachfrage käme – und sie wäre gekommen: Dann zeigt mir doch bitte das (namentlich neutrale) Muster des Informationsschreibens zur Sach- und Rechtslage sowie eine ebenfalls neutralisierte Einwilligungserklärung. Beides wäre kein Umstand, ein Griff in die Akte oder zwei Druckbefehle für Dateien ... (Und dazu in Klammern, als eine der Besonderheiten dieser Sache aber nicht beiläufig: Die gesetzlichen Kassen haben, ebenso wie die privaten Gesellschaften, gegenüber den Versicherten die Beweislast für die erteilten vollständigen Informationen sowie für das Vorhandensein der entsprechenden Einwilligungen. Nichts soll angeblich unmöglich sein, aber...)
Ich bin mir sicher, es bedarf dazu eigentlich keiner weiteren Erläuterungen, warum nicht das oder das oder einfach letzteres geschehen ist, es erklärt sich weitestgehend selbst. Was zusammenfassend und persönlich noch von Bedeutung ist, gleich nach dem letzten Satz der eMail der KKH-Allianz.
Vor der Verabschiedungsfloskel heisst es: "Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass Fusionen zwischen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu genehmigen sind."
Auch daran zeigt sich, wie aussichtslos dünn die Argumentationslage ist. Denn diese Genehmigung hat lediglich eine versicherungsaufsichtsrechtliche Bedeutung bzw. eine im Verhältnis zum Bundesversicherungsamt als der zuständigen Aufsichtsbehörde. Was jedoch die Strafbarkeit nach § 203 StGB aufgrund unbefugter Offenbarungen sowie die daraus folgende zivilrechtliche Nichtigkeit der Transaktionen gemäss § 134 BGB betrifft, ist sie so belanglos wie nur irgendetwas. Im Behördendeutsch heisst das: Für solche Sachverhalte und deren Beurteilung ist die Versicherungsaufsicht nicht zuständig. Was zu dieser Stelle ansonsten in aller Kürze wichtig ist, habe ich in der Antwortmail, die in der folgenden PDF-Datei mit nachzulesen ist, erwähnt.
Das war´s von der KKH-Allianz. Was ist das ? Was kann uns das sagen ?: Eine Arroganz verbunden mit dem Gefühl der Unangreifbarkeit durch einen solch kleinen Gegner ?, oder eine Inkompetenz das Problem insgesamt erkennen zu können – hier nicht gemeint die fachliche zur Notwendigkeit der Einwilligung der in den "alten" Kassen ehedem Versicherten in die Transaktionen in die neue – ?, oder schlicht die menschliche Schwäche beim Ertapptwerden einen überaus verhängnisvollen "Fehler" zugeben zu können ?, oder was ?
Wie auch immer, ich vermute, es ist eine Mischung. Hier in der Reihenfolge wohl ganz weit vorne die genannte dritte Alternative. Es ist eben so, wie es bei den drei Sparten der privaten Versicherungen ist: Die "Sachen" sind verbockt, abgewickelt, entlarvt und sie sind in jeder Hinsicht irreparabel, juristisch und überhaupt.
Deshalb war von einer bereits an Fusionen beteiligten Kasse im Grunde gar nichts anderes zu erwarten. Was können sie schon substantiell dagegen sagen ? Nichts. Denn sobald sie konkreter werden, reiten sie sich immer tiefer rein, überführen sich nur weiter. Auch durch solches Schweigen gestehen sie selbst das Desaster ein.
Sie hofften mit dieser eMail wohl verzweifelt irgendwie für eine Ruhigstellung zu sorgen und mich vor allem zusätzlich wenigstens mit dem Hinweis auf die staatliche Gewalt bzw. die Genehmigung des Bundesversicherungsamtes einzuschüchtern ...
... daher an die bis heute – vor dem Beginn der grossen Welle – noch nicht an Fusionen beteiligt gewesenen Kassen:
Verletzen Sie nicht Millionen von Grundrechten. Und zerstören Sie danach – aufgrund des Fehlens jeglicher Legitimation – nicht zwangsläufig massenhaft menschliche Existenzen.
Tun Sie es nicht ...
7. Juli 2009: Warum gibt es jäh seit 2007 keine Verkäufe mehr ? - II - Das Desaster auch der gesetzlichen Krankenversicherungen
Zur einleitenden Übersicht: Das Alte sowie das Neue, so geht es nicht mehr, dann eben anders ...
Manche mögen nach den abschliessenden Bemerkungen des letzten Textes (Teil I von diesem) vom 12. Juni 2009 gedacht haben: Jetzt aber ist er übergeschnappt. Oder Andere etwas freundlicher: Dieses Mal muss doch ein Haken an der Sache sein.
Wobei, dass die Daten-Dealer in den drei zentralen privaten Versicherungssparten mit den beschriebenen Geschäften beim "Verkauf" von Unternehmen millionenfach Grundrechte verletzten und damit gegen jede Regel gar massenhaft Menschen töteten und töten, kann bekanntlich inzwischen nicht mehr ernst zu nehmend bestritten werden. Warum sie nach der Entlarvung ihres unsäglichen Tuns beim Verkauf von Versicherungsgesellschaften dieses also so auffällig abrupt fast vollständig und vielsagend bis heute beendeten, das liegt aus verschiedenen Gründen ja nun ebenfalls mindestens ziemlich deutlich auf der Hand.
Allerdings, dass jetzt auch bei gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich viele Millionen Menschen mehr, aber gleichermassen von nichtigen Datentransaktionen anlässlich deren Fusionen betroffen sein sollen, das gibt selbst unserer "Sache" noch einmal eine ganz andere Dimension und Qualität. Das schon jeweils von der reinen Quantität her, aber es ist längst noch nicht alles ...
Hinzu kommt etwa, dass solches von sich selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts praktiziert wird, sowie, dass Vereinigungen von gesetzlichen Krankenkassen von Seiten der Politik teilweise massiv gewollt werden, wenn auch dort – im Gegensatz zu der Versicherungs- bzw. Finanzbranche sowie zu den ehrenwerten Helfern und Helfershelfern – die verheerenden juristischen und wirtschaftlichen und sonstigen Folgen des dabei praktizierten Verfahrens aber wohl nicht von allen Befürwortern überblickt worden sind und werden.
Es zeigt sich andererseits hier zudem eine ungute, wenn nicht unheilvolle Mischung von politischem Wollen und von gesetzlichen sowie privatwirtschaftlichen Versicherungen. Wie wir in dem speziellen Fall der KKH-Allianz schon gesehen haben und noch näher sehen werden, stürzen sich offenbar angesichts des Desasters in den eigenen Reihen bei Konzentrationsvorgängen inzwischen grössere Teile der Versicherungswirtschaft im Krankenversicherungsgeschäft auch mit auf eine sich gerade bei den gesetzlichen Kassen (GKV) aufbauende Fusions-Welle, z. B. mittels "Kooperationsverträgen". Relativ unverblümt ist – nach der "Kriegserklärung" eines zahlenmässig kleinen, aber bedeutenden Teils der Branche der privaten Krankenversicherungen (PKV) gegen die eigene Zunft vor etwas über einem Jahr, mehr dazu mit zwei Presseberichten hier – nun vermehrt allenthalben davon die Rede, die private und die gesetzliche Krankenversicherung eng miteinander verzahnen zu wollen. Das notabene, wo doch die PKV bis vor nicht allzu langer Zeit, eben bis zu der genannten Attacke gegen die eigenen Reihen, fest geschlossen stand und mit der GKV möglichst wenig zu tun haben wollte, auf ihre Eigenständigkeit pochend gar noch knapp vor dem Eklat vor das Bundesverfassungsgericht zog.
Die "privaten" Dealer verzichten offensichtlich also notgedrungen auf weitere nennenswerte Transaktionen, ohne allerdings ihr unsägliches und vernichtendes Gebaren bei den seit 1975 strafbar und zivilrechtlich nichtig durchgeführten zu beenden. Stattdessen führt hier die Allianz ihre Betriebskrankenkasse mit einer der grössten gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Gleichzeitig wird ein exklusiver Kooperationsvertrag mit der Allianz Private Krankenversicherung AG abgeschlossen. Wie gesagt, sie werden es immer wieder – so oder so – versuchen, solange bis ... Und es hat ja auch sehr lange geklappt, dann jetzt eben anders ...
Ich hatte schon seit geraumer Zeit eine dunkle, aber deutliche Vorahnung, aus Kapazitätsgründen etc. war jedoch die gesetzliche Krankenversicherung auf dieser Homepage bisher kein Thema. Es ging hier um den Abs. 1 des § 203 StGB und dort insbesondere um die so eklatant verkannten Folgen der Nr. 6 bei Veräusserungen von Versicherungsgesellschaften in den drei zentralen Sparten der privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung. Erst in den letzten beiden Beiträgen rückte der Abs. 2 und in diesem vor allem die Nr. 1, die Amtsträger gleichermassen unter die besondere Verschwiegenheitspflicht für zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse bzw. für medizinische Daten stellt, in den Blickpunkt.
Und das zunächst nur, um zu zeigen, dass die jüngst von grossem Werbeaufwand begleitete "Fusion" der beiden (gesetzlichen) Kassen KKH und BKK Allianz zur KKH-Allianz kein Beispiel gegen die beschriebene Tatsache ist, dass just seit der Information der Dealer um die Entlarvung ab Ende des Jahres 2006 – also lange vor dem ersten zarten Bekanntwerden der sogenannten Finanzkrise, sowie auch vor den ersten kleinen Anfängen der Homepage – die Veräusserungen von privaten Versicherungsgesellschaften für die Leser der Homepage nicht überraschend jäh fast vollständig ausgestorben sind.
Beim Verfassen des Textes vom 12. Juni 2009 drängte sich die Verknüpfung zu dem vorherigen Beitrag vom 8. Juni 2009: "Menschen sind nicht käuflich, jedenfalls nicht ..." geradezu auf, in dem es, anhand eines neueren BGH-Urteils zu Forderungsverkäufen, vor allem um die Frage ging: Was ist ein Verbotsgesetz und führt deshalb zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes und was nicht ?, eher noch beiläufig jedoch auch die Amtsträger als gleichfalls unter § 203 StGB fallende eine winzige Rolle spielten. Aber wenn leitende Mitarbeiter von öffentlich-rechtlichen Banken (nicht von privaten Instituten oder von Genossenschaftsbanken) Amtsträger sind, dann dürfte das mit ziemlicher Sicherheit bei öffentlich-rechtlichen Krankenkassen nicht anders sein.
Und das in der Tat, wie sich bewahrheitete und wie es dann bereits vorab am Ende der Erläuterungen vom 12. Juni 2009 mit einem Kommentarzitat und mit Beispielen aus der richterlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung für Angehörige von verschiedenen Arten der gesetzlichen Krankenkassen belegt ist.
Beides zusammen: Die KKH-Allianz und das Erkennen der Amtsträgerschaft auch dort, waren der Anlass zur intensiven Beschäftigung in den letzten Tagen mit der GKV.
Das Wollen der Politik war und ist hier einmal bemerkenswert fix erfolgreich, ohne dass man sich allerdings ausreichende Gedanken zur Umsetzung machte bzw. das offenkundig praktizierte Verfahren angemessen überwachte. Wenn man sich etwas eingehender damit befasst, dann wird aus einer Ahnung schnell Gewissheit, dass das ohnehin schon schier unglaubliche monströse Desaster in den drei zentralen privaten Versicherungssparten damit noch gewaltiger wird, denn auch solche "Fusionen" oder Vereinigungen gesetzlicher Kassen sind wegen § 134 BGB (nun) i. V. m. § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB zivilrechtlich nichtig, mit all den verheerenden Konsequenzen ...
Schon allein der häufig bemühte, aber viel geschmähte, so genannte gesunde Menschenverstand hätte einen hier jedoch mehr als stutzen machen sollen. Dass medizinische Daten zu den intimsten gehören und einem herausgehobenen Schutz unterliegen müssen und es tun, wird niemand bestreiten. Dass die besondere Schweigepflicht dazu nicht nur für Ärzte und für private Versicherungen (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 StGB) zu gelten hat, sondern auch für Amtsträger (§ 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB) in gesetzlichen Krankenkassen, liegt eigentlich auf der Hand. Gerade in der GKV ist das Wahlrecht der Menschen zwischen den Kassen (bewusst) so ausgestaltet, dass es tatsächlich auch genutzt und im Gegensatz zur PKV die Versicherung oft gewechselt wird. Allerdings heisst es in § 173 Abs. 1 SGB V: "Versicherungspflichtige (§ 5) und Versicherungsberechtigte (§ 9) sind Mitglied der von ihnen gewählten Krankenkasse".
Die Betonung liegt unverkennbar auf "der von ihnen gewählten". Bei einer Fusion ist es eben nicht die von ihnen gewählte Kasse, sondern eine neu entstandene, eine zweite andere, eine der die "Versicherten" nie beigetreten sind !Es sei denn, sie stimmen rechtzeitig vorher – nach vollständiger sowie richtiger Information über die Sach- und Rechtslage – der Transaktion bzw. der Offenbarung ihrer zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Privatgeheimnisse an die Angehörigen der jeweils an der Vereinigung beteiligten anderen fremden Kassen zu und wechseln damit in die neue, dann auch von ihnen gewählte Kasse. Für eine unbefugte Offenbarung kommt es bekanntlich, nicht nur im übrigen, auf die tatsächliche Kenntnisnahme gar nicht einmal an, es reicht notabene bereits die Möglichkeit der Kenntnisnahme (siehe dazu das zum Begriff der Offenbarung generell hoch aufschlussreiche Kommentarzitat, zu findengleich nach "Gemeinsame Vorbemerkung" auf jener Seite).
Wir werden – natürlich über den gesunden Menschenverstand hinaus – im weiteren Text sehen, dass es in den Sozialgesetzbüchern (SGB) sowie ansonsten keinerleigesetzliche Grundlage dafür gibt, die dieses (selbstverständliche) Wahlrecht und andere Rechte im Falle einer Kassenvereinigung in der GKV ausser Kraft setzt. Es steht den Vorständen und Verwaltungsräten ja wie Jedermann sonst frei, eine zu finden und zu benennen (aber ich bin mir sehr sicher, auch dieses "Rätsel" ist nicht lösbar; siehe zum letzten und unveränderten Stand des anderen unter dem Datum des 4. Juni 2009).
Zur fehlenden Legitimation schon im Vorgriff auf im folgenden nähere Erläuterungen, der Inhalt des § 76 Abs. 1 SGB X, weil er eine erhebliche Bedeutung hat und weil er eine zentrale Brücke schlägt, eine auch entscheidende Verbindung zwischen den Amtsträgern in Abs. 2 zu den in Abs. 1 des § 203 StGB genannten Geheimnisträgern, die auf dieser Homepage bisher im Vordergrund standen und bereits ausführlicher behandelt sind, herstellt. Nach der bezeichnenden Paragraphenüberschrift "Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten" heisst es dort wörtlich ausdrücklich: "Die Übermittlung von Sozialdaten, die einer in § 35 des ersten Buches genannten Stelle von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches genannten Person zugänglich gemacht worden sind, ist nur unter den Voraussetzungen zulässig, unter denen diese Person selbst übermittlungsbefugt wäre".
Datenübertragungen im Zusammenhang mit einer Fusion sind daher ohne vorherige Zustimmung zum Wechsel nicht zulässig bzw. untersagt und ohne jede Rechtfertigung; sie führen wegen § 134 BGB zur zivilrechtlichen Nichtigkeit der Transaktionen. Es kann demnach und überhaupt keine Grundlage geben, die das Strafgesetzbuch bzw. die in ihm ausdrücklich geregelte Schweigepflicht von Amtsträgern gemäss § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB aushebelt. Menschen sind hier – was ihre Versicherungsverhältnisse betrifft – ohne entsprechende Einwilligung tatsächlich nicht käuflich (wie in oben besagtem Text zum "alten" Thema ausgeführt), nicht unter der Geltung des § 203 StGB und zwar sowohl nach dessen Abs. 1 nicht, als auch nicht nach Abs. 2, von privaten Krankenversicherungen nicht und von gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls nicht wie verfahrend einverleibbar.
Und es ist nicht nur eine "ordinäre" Fusions-Welle, die sich – bei erster noch oberflächlicher Betrachtung – aufzubauen schien. Offenbar braut sich da die ganz grosse zusammen, eine, die nach Durchführung der zu erwartenden Kassen-Vereinigungen den ganz überwiegenden Teil der deutschen Bevölkerung betrifft. Eine, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, denn um ein solches handelt es sich bei dieser Datenqualität, von all diesen Millionen von Menschen und massenhaft noch existentiell schlimmeres, sowie einiges weitere unter sich begraben wird, wenn nicht ... Aber dazu und im einzelnen unten mehr.
Nach dem erwähnten, ohnehin noch jungen Beispiel der vereinigten KKH-Allianz, sind allein in den letzten Tagen, seit Beginn des Juli 2009, gleich diverse neue Deals angekündigt worden, und die KKH-Allianz hat zwischenzeitlich sogar bereits erneut zugeschlagen. Welche das u. a. sind und mit welchen Beteiligten und wie diese es handhaben, das ist im weiteren ein Gegenstand.
Davor noch zusätzliche Details zum Grund und zum Anfang der sich auftürmenden Welle, sowie zu den Besonderheiten an Dimension und Qualität mit all den verschiedenen gewaltigen Folgen, materiellen und immateriellen. Bevor es in diese Praxis geht, zunächst jedoch, wegen des Wechsels von Abs. 1 des § 203 StGB in dessen Abs. 2 zu den "Amtsträgern", deshalb noch etwas ergänzende und notwendige Theorie – sachlich, zur "Sache" eben ...
Aber anders geht es wegen (§ 134 BGB i.V.m.) § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB genauso wenig ... Noch etwas ergänzende Theorie dazu, dann ...
Einen juristischen Überblick zur Sachlage und den unterschiedlichen grundlegenden Konsequenzen enthält die fachliche Zusammenfassung (mit einem Klick hier nachzulesen und in dieser Rubrik herunterladbar). Sie bezieht sich zwar auf die in § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB genannten drei zentralen privaten Versicherungssparten, gilt aber in wesentlichen Teilen gleichermassen für die Verletzung von (bei "unseren" Amtsträgern hier ebenfalls medizinischen) Privatgeheimnissen gemäss § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB.
Erwartungsgemäss gibt es - neben der genannten bemerkenswerten zentralen Brücke - Unterschiede zwischen den Absätzen des § 203 StGB bzw. hier genauer: zu den Unternehmensverkäufen privatrechtlicher Versicherungsunternehmen. Auf deren wichtigste wird im folgenden eingegangen. Zu diesen soviel schon vorab: Sie sind allesamt nicht entscheidend und führen letztlich zu keiner anderen Beurteilung des grundsätzlichen Sachverhalts der unbefugten Offenbarung und der rechtlichen Schlussfolgerungen daraus.
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..... Der ausführliche Text ist ziemlich fertig; ich möchte auch noch einen kleinen Teil überprüfen.
Er steht an dieser Stelle in Kürze zur Verfügung.....