Es hat aus verschiedenen Gründen etwas länger gedauert, bis es nun in dieser Rubrik weitergeht. Durchschnittlich zwei bis drei Mal pro Woche wird hier ein repräsentatives "Tagebuch eines langsamen Todes" veröffentlicht.
Das mag dramatisch oder hoch gegriffen klingen, aber nichts anderes ist für zig Menschen die zwingende, ja auch die systemimmanente Konsequenz der durchgeführten nichtigen Datentransaktionen. Das wird u. a. zukünftig der Schwerpunkt sein, aus einer mehr persönlichen Perspektive, nachdem in "Aktuell und Wichtig" die sachlichen Grundlagen gelegt wurden.
In den letzten Tagen ist die Nutzung der Homepage geradezu explodiert – sie war seit geraumer Zeit schon nicht ganz schlecht, aber nun hat sie sich jäh etwa verzehnfacht. Das ist für mich eine Motivation, so viel wie möglich und das so schnell es irgend geht zu Papier zu bringen und von dem zu berichten, was noch nicht veröffentlicht wurde. Und das ist einiges ...
Bevor es damit so richtig los geht, zuvor noch das folgende Wichtige zur Vervollständigung des Hintergrundes:
Bekanntlich kennen meine Daten-Dealer und deren ehrenwerte Berater diese Homepage bereits seit längerem. Um auch beim Rest der Branche dem allgemein sonst so häufigen, weil bedauerlicherweise oft Erfolg versprechenden – hier jedoch ohnehin unvertretbaren – Reflex vorzubeugen: "Wir haben davon keine Kenntnis", oder: "Wir haben überhaupt nichts gewusst", habe ich das erste Mal vor zwei Monaten alle Gesellschaften der drei Versicherungssparten Lebens-, Unfall- und private Krankenversicherung per eMail ausdrücklich über die Website und deren wesentliche Inhalte informiert.
Nachdem ziemlich erwartungsgemäss keine einzige Reaktion darauf erfolgte, dann ein zweites Mal vor etwas über einem Monat. Pro Mail-Aktion waren das insgesamt rd. 250 Versicherungsgesellschaften. Nicht von allen diesen, aber für einen Grossteil davon, liegen mir Empfangsbestätigungen für die Mails vor. Wie gewöhnlich, kann ich die Tatsache des Erhalts (für diesen erheblichen Teil) somit belegen.
Ach ja: Der Vorstand einer – also ausnahmsweise so ein richtiger Einzelfall – Firma, einer Krankenversicherung, hat nach der zweiten Mail reagiert. Allerdings "natürlich" nicht inhaltlich zum entscheidenden Punkt, sondern man sehe sinngemäss nicht, was sie das angehen könnte und habe sich zudem überlegt, ob man mir überhaupt schreiben solle.
Sie hätten es in der Tat besser gelassen, denn bei einem Blick auf die Website der Versicherung erfährt man z. B., dass sie in der Vergangenheit eine Firma offenkundig per Share-Deal (also den Kauf der Geschäftsanteile und nicht der Vermögensgegenstände durch einen so genannten Asset-Deal) erworben haben. Das geschah zwar vor längerer Zeit, aber doch einige Jahre nachdem die Nr. 6 in Abs. 1 des § 203 StGB eingefügt wurde. Dies erfolgte schon 1975 ! und bei einem nichtigen Rechtsgeschäft gibt es keine Verjährung.
Wir wissen bereits aus den kurzen Erläuterungen unter "Referenzen" zum Bund der Versicherten, dass die hierzulande und in ganz Kontinentaleuropa beim Verkauf von Versicherungsgesellschaften fast ausnahmslos angewandte Variante des Share-Deals, wegen der Verletzung der herausgehobenen Schweigepflicht, zwingend zu nichtigen Datentransaktionen führt. Dies wird ausführlicher Gegenstand eines bald verfügbaren längeren Beitrags sein (mehr ...).
Da das nicht weniger bedeutet, als dass fast alle "Verkäufe" von Versicherungsunternehmen der letzten Jahrzehnte zivilrechtlich nichtig sind und so ein wesentlicher Teil der ganzen Branche auf einem juristischen "Nichts" basiert, hier über die erwähnten Ausführungen hinaus vorab doch noch folgendes:
Ein Share-Deal führt verfahrensbedingt (und zwar objektiv) unter der Geltung des § 203 StGB zwingend zu massenhaften Menschenrechtsverletzungen und deshalb u. a. zu zivilrechtlich nichtigen Transaktionen. Nach einem solchen "Kauf" ist jede Entscheidung der "Käufer" gegenüber einem Betroffenen mangels jeglicher Legitimation ebenfalls nichtig. Ich wiederhole: Jede Entscheidung. Ausnahmslos alle.
Das wird deutlicher, wenn man zwischen den laufenden Versicherungsverträgen und den nicht mehr bestehenden unterscheidet. Bei einem Share-Deal hat der Erwerber zwingend Zugriff auf alle sich in einem Unternehmen befindlichen Daten, auch auf die der nicht mehr bestehenden Policen, deren Daten noch jahrelang in der Firma aufbewahrt werden müssen. Bei einem Share-Deal entfällt deshalb im übrigen auch die, insbesondere beim Verkauf von Arztpraxen – dort regelmässig per Asset-Deal abgewickelt und daher ein legaler Ausweg – zur Einhaltung der Schweigepflicht öfter verwendete Möglichkeit der Versiegelung der Daten; in diesem Zusammenhang ausserdem: Es ist hier gerade gewollt und Zweck des "Geschäfts", dass die Daten, jedenfalls der noch nicht endgültig abgewickelten Verträge, ständig genutzt werden, weil diese für die Höhe der Prämien etc. entscheidend sind, so dass eine Versiegelung ohnedies abwegig wäre und ausscheidet.
Bereits in der "Scheinwelt" wurde erläutert, dass es etwa wegen der schieren Anzahl – angesichts der tausenden, meist sogar Millionen – von Versicherungspolicen praktisch ausgeschlossen ist, die erforderlichen Einwilligungen zu erhalten, da sich z. B. die allermeisten Betroffenen einst bei der Wahl einer Versicherung sehr wahrscheinlich aus guten Gründen genau für den einen Konzern und bewusst gegen andere entschieden haben. Ist es deshalb schon bei noch laufenden Versicherungsverträgen in aller Regel unmöglich – deshalb wurde es bei den auf der Homepage bisher näher erläuterten Fällen der DKV und der Allianz wohl auch gar nicht erst versucht (!), die notwendigen Zustimmungen zu erhalten –, so ist diese unabdingbare Rechtfertigung für die Datentransaktion bei den nicht mehr bestehenden Versicherungsverträgen zusätzlich – und das wohlgemerkt selbst theoretisch – unerfüllbar.
Man denke etwa bezeichnenderweise an die Daten der Toten und das ist gerade in der Lebensversicherung (aber nicht nur da) ja kein exotischer, zahlenmässig zu vernachlässigender Fall, sondern dort ein Hauptzustand für den Eintritt des Versicherungsfalles. Diese privaten Daten der Toten sind höchstpersönlicher Natur und es ist absolut herrschende Meinung – sofern es sich nicht um eine Person der Zeitgeschichte handelt und längere Zeit seit dem Ableben vergangen ist –, dass deshalb nach dem Tod weder die Verwandten, noch die Erben befugt sind, eine Einwilligung zu deren Transaktion in einen fremden dritten Konzern zu erteilen !
Allein bereits aus diesem Grund finden hier mit jedem Share-Deal unausweichlich massenhaft gröbste Rechtsverletzungen durch Verletzung der Schweigepflicht statt, die somit diese Variante beim Verkauf einer der drei Versicherungssparten von vorneherein ausschliessen: Es bleibt nur die Methode des Asset-Deals. Falls das jetzt teilweise doch etwas unverständlich, weil zu kurz, gewesen sein sollte, es kommt bald mehr ...
Zurück zu den noch lebenden Betroffenen: Aufgrund der existentiellen Grundlagen, die die drei Sparten ver"sicher"n, wird das angewandte Verfahren in vielen Fällen eben auch zum eklatant rechtswidrig verursachten biologischen Totalschaden führen, wenn trotz der völlig fehlenden Legitimation z. B. notwendige Leistungen verweigert werden und/oder Kündigungen ausgesprochen werden etc.
Womit wir wieder bei meinen Daten-Dealern sind, hier jetzt insbesondere der DKV: Sie kennen meine Diagnosen ganz genau und man muss kein Arzt sein, um zu wissen, dass sie aus mehreren Gründen mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zum Tod führen, wenn Leistungen bzw. ärztliche Behandlungen verweigert werden.
Und sie wissen, dass sie mich weder über den Sachverhalt der Transaktion der Daten aus dem Gerling-Konzern an sie informiert haben, noch über die entsprechende Rechtslage, dass es also keine Rechtfertigung in Form einer Einwilligung für die Datenübertragung gibt, es sie gar nicht geben kann, dass dieser Transfer demnach unzweifelhaft nichtig ist und sie mir gegenüber keinerlei Legitimation oder irgendwelche Rechte besitzen. Dennoch beharren sie auf dem "Kauf", schweigen zu dieser unabdingbaren Voraussetzung und sehen wider besseres Wissen tatenlos zu !! ...
Das ist für mich letztlich an Skrupellosigkeit, an Menschenverachtung kaum zu überbieten: Sie nehmen die für mich sehr wahrscheinlich tödlichen Konsequenzen zumindest billigend in Kauf. Wie kann man so etwas nennen ?
Ich nenne das mehr als ein so zu sagen "qualifizierteres" Töten, letztlich jetzt durch Unterlassen und sie wissen auch das: Ich habe es ihnen längst gesagt. ...
Am einstweiligen Ende: Ich bin sicher nur ein repräsentatives Beispiel von insgesamt Millionen von Betroffenen. Es kann Jeden und Jederzeit treffen und bei zig Menschen wurden nicht "nur" Grundrechte missachtet, sie bezahlen gegen jede Regel für das "Geschäft" der beteiligten Konzerne zusätzlich den höchst möglichen Preis.
Sagt es weiter, nur so werden sie reagieren und das unsäglich schändliche Verhalten endlich beenden, bei anderen ... und bei mir. ...