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251008: Biologisches (Teil-) "Bulletin" (1) ...

... und vorab zur Einführung in die Trilogie des kriminellen Todes ...


Bereits bis gestern Abend wollte ich mit diesem Beitrag fertig sein – deshalb erst einmal eine Entschuldigung – , aber ich hatte das dringende Bedürfnis schon hier noch etwas mehr von mir geben zu müssen ...

 

Regelmässige Besucher der Homepage werden es sich wegen des mehrmaligen Verschiebens der Termine für die angekündigten Texte schon gedacht haben: Nicht nur die Emotionen gehen situationsbedingt flugs dahin, auch das biologische Vermögen. Das in den letzten Tagen aber noch verschärft.

Deshalb nun dieser Text und erste, ausführlichere Hinweise auf die "Trilogie des kriminellen Todes". Da wesentliche Teile schon fertig sind, folgen deren grundsätzliche Einführung und die einzelnen Teile trotzdem relativ sicher in wenigen Tagen, hoffentlich.

Meine Daten-Dealer dürften sich ohnehin, aufgrund der ihnen bekanntlich vorliegenden Diagnosen aus mehreren Gründen, sehr sicher schon ziemlich lange überaus verwundert die sehenden Augen reiben. Etwa deshalb, weil ich es noch bis zur Erstellung einer Website geschafft habe. Nachvollziehbarerweise. Sie haben nichts und sie haben alles getan, ihr insgesamt Mögliches. Dass ich überhaupt noch irgendwie zucke, ist nichts anderes als pures "Glück".

Das ist im übrigen nicht unsachlich, das ist nach allem haargenau die "Sache". Und ich hätte selbst für deren Beschreibung – angesichts der schweigenden Skrupellosigkeit und der schreienden Menschenverachtung der Dealer verhältnismässig leicht, denn einer nennenswerten Kreativität bedarf es dafür nicht – auch noch ganz andere, aber unverändert angemessene Worte gefunden, weil bei diesem, keine Regeln oder Schranken, offenkundig nicht einmal den geringsten Respekt vor dem Leben kennenden Gebaren auch die Grenzen bis zum Verlassen einer sachlichen Darstellung weit weit weg sind. Diese zwangsweisen, tatsächlichen Erfahrungen bis hin zur Entlarvung der Daten-Dealer, haben mich schon fast alles gekostet und sie werden letztlich den höchsten Preis abverlangen.

Zur Sachlichkeit (hier doch) noch eine Anmerkung. Eine solche wird ja ausgesprochen gerne gerade von Versicherungen eingefordert. Was ist sachlicher als die bekannte und auf dieser Homepage mehrfach genannte Kurzformel: § 134 BGB i. V. m. § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB, der juristischen Grundlage für die Nichtigkeit der Datentransaktionen und all deren gewaltige Folgen ? Wir haben im Beitrag zur DKV gesehen, dass man geflissentlich zur daraus zwingend folgenden unabdingbaren Einwilligung der Versicherten schweigt (stattdessen aber weiter täuscht und einen belanglosen Satz zur erst Jahre nach der Tat erfolgten und so völlig unwesentlichen Verschmelzung der Firma im fremden Konzern verliert).

Was ist unsachlicher, als sich zu dem – unstrittig – entscheidenden Punkt der "Sache" penetrant ignorant überhaupt nicht zu äussern ? Über gewählte Worte kann man noch anderer Meinung sein, darüber nicht. Die Dealer wissen das und ihre ehrenwerten Anwälte etc. natürlich auch, da bleibt dann offenbar abermals nur täuschen und schweigen, koste es, was es wolle, solange andere bezahlen ...

Neues und ergänzendes zur besonderen Dimension und Qualität dieser "Sache" – das wohlgemerkt trotz aller in den Medien aktuellen und sich weiter zuspitzenden anderen "Vorkommnissen" – sollte der zunächst nur vorgesehene eine neue Text zum bisher unbekannten Massenmord erläutern: Als der so mit persönlichsten und damit zwangsläufig verbundenen folgenreichsten Konsequenz für viele Betroffene der hier wegen Verletzung der höchsten Schweigeverpflichtung zivilrechtlich nichtigen Daten-Deals.

Schon ziemlich zu Beginn dessen Abfassung wurde jedoch deutlich, dass zu diesem einen zentralen Teil noch Ausführlicheres davor und direkt im Anschluss daran notwendig ist und zwar zur organisierten bzw. so einzigartig umfassend systematischen Kriminalität als einer wesentlichen Basis, sowie zum Tod und dem Leben danach.

Es ist ja vergleichsweise leicht, offensichtliche Misstände zu beschreiben und es dabei zu belassen, deshalb wird im letztgenannten Text ein Lösungsweg aufgezeigt, wie solche zukünftig wirkungsvoll vermieden oder wenigstens erträglich verringert werden können. Gerade die aktuelle Finanzkrise liefert anschaulich überreichliches Material dafür, woran es vor allem hakt und weist ebenfalls in eine bestimmte Richtung, die so aber weitgehend bisher noch nicht beschritten wird, jedenfalls nicht konsequent und nicht bis zum Ende.

So werden es also nun drei gesonderte Beiträge, die sehr eng miteinander zusammenhängen. Um die Verbindungen herauszuheben und eine Übersicht zu schaffen, wird denen eine grundsätzliche Einführung in die Trilogie vorangestellt.

Treue Leser werden sich wohl etwas fragen und etwas stutzen.

Bisher wurde doch an verschiedenen Stellen auf der Homepage betont, dass die zivilrechtlichen – nicht so sehr die strafrechtlichen – Konsequenzen die eigentliche "Höchststrafe" sind, bzw. dass dies sogar hier eine Besonderheit ausmacht. Und jetzt scheint das in den Hintergrund zu geraten und es fallen Begriffe wie "Organisierte Kriminalität" und "Massenmord".

Gilt das nicht mehr ? Gleichzeitig wahrscheinlich zusätzliches stutzen ob solcher Begriffe und dazu vielleicht direkt die nächste Frage: Geht´s bei denen nicht ne Nummer kleiner ?

Dem mit der Besonderheit ist nach wie vor so und doch ... Ungewöhnlich ist, dass Millionen von Menschen direkte zivilrechtliche Ansprüche haben und das insgesamt in einer gewaltigen finanziellen Höhe. Und diese materiellen Folgen sind es, die den Konzernen bzw. den dort für sie Verantwortlichen in der Tat richtig weh tun (werden), denn was dagegen strafrechtlich an Strafen bei Wirtschaftskriminalität fast in aller Regel herauskommt, ist bekannt und braucht nicht weiter thematisiert zu werden.

Die Hoffnung war und ist auch insbesondere, dass dessen angesichtig, konfrontiert mit der Entlarvung des ungewohnt gigantischen (zivilrechtlichen) Debakels, die Konzerne bzw. deren Organe von sich aus ihr vernichtendes und schändliches Tun beenden und so möglichst viele finanzielle, wie (dann) auch gesundheitliche Existenzen vor weiterem Schaden verschont bleiben: Dass die Verantwortlichen also nicht wie für gewöhnlich oft handeln, sondern sich eben weniger oder nicht auf langwierige und meist für sie gut bzw. relativ glimpflich ausgehende Wirtschaftsstrafverfahren verlassen und stattdessen, aus rationalen Erwägungen heraus, zügig die allseitigen Verluste begrenzen, weil sie wissen müssen, da kommt noch mehr und in der Summe schlimmeres ...

Zugegeben, bisher war das offensichtlich zu naiv gedacht, aber deshalb wurde die "zivile" Seite zunächst so betont und stand bisher dieser Aspekt vielleicht etwas mehr im Blickpunkt.

Allerdings hat unsere "Sache" ja nicht nur materielle oder finanzielle Konsequenzen, sondern vor allem auch immaterielle, die stets auch angesprochen wurden und nun aber im Zusammenhang mit den in dieser Rubrik in den Vordergrund gerückten persönlichen Auswirkungen auf die Betroffenen ohnehin eine zusätzliche und grössere Bedeutung erlangen. Ausserdem schlagen sich im Strafrecht stärker als in den meisten übrigen Rechtsgebieten moralische Gesichtspunkte bzw. die Vorstellungen darüber nieder.

Zu den Begriffen: Nein, es geht nicht kleiner, wir sind auch dabei wieder genau bei der Sache. Nicht nur die zivilrechtliche Dimension und Qualität ist ganz und gar aussergewöhnlich, ja in weiten Teilen einzigartig, die strafrechtliche ist es bereits wegen der Millionen in ihren Grundrechten verletzten Menschen genauso.

Insgesamt offenbaren die Daten-Deals über die damit verletzten fundamentalen gesetzlichen Regeln hinaus, eine kaum mehr zu überbietende moralische Verkommenheit der Verantwortlichen in den Vorständen und Aufsichtsräten sowie in anderen Funktionen in den Konzernen – aber auch bei deren ehrenwerten Beratern, Wirtschaftsprüfern, Rating-Agenturen, der Aufsicht etc. – die hier, bei diesem speziellen entscheidenden Punkt der herausgehobenen Verschwiegenheitspflicht bzw. der unter § 203 StGB unabdingbaren Einwilligung, jedenfalls alle von Anfang an exakt wissen mussten, was sie tun.

Und die meisten der Genannten wussten es allerspätestens nach meinen nicht misszuverstehenden und nachweisbaren schriftlichen Informationen ein zweites und manche noch ein drittes Mal. Dennoch wurde das für viele Menschen tödlich endende Werk ungerührt fortgesetzt.

(Zu den Informationen an alle Unternehmen der Versicherungssparten siehe 240908 ... Zum Wissen, sowie dem jähen Verstummen und bezeichnend anhaltenden Schweigen der KPMG und von Standard & Poor´s vgl. die Erläuterungen bei den "Ehrenwerten" ... Weiteres dazu, inklusive der Veröffentlichung von Dokumentationen mit der Möglichkeit von Downloads, wird folgen ...)

Wie kann man ein dermassen umfassendes, mehrere Systeme betreffende – das ist i. ü. auch im Hinblick auf die "Organisierte Kriminalität" von Bedeutung – Desaster und die dafür erforderliche kriminelle Energie sachlich angemessen kommentieren ?

Ich fürchte, es ist mir nicht gelungen, jedoch anders als z. B. die Täter meinen dürften, denn ich empfinde meine Beschreibung als nicht ausreichend, als nicht deutlich genug, obwohl ich zwar ein final direkt Betroffener bin, mir aber dennoch, oder gerade deshalb, zu einem guten Teil dafür einfach die Worte fehlen, da mich die unter Beweis gestellte erschreckend skrupellose Menschenverachtung ab einem gewissen Grad fassungslos verstummen liess und lässt ...

Es ist ein Unterschied, ob man ab irgendwann eine Ahnung nur im Sinne eines undeutlichen dunklen Vorgefühls hat, oder ob eine solche sozusagen schon ein intuitives Wissen ist. Wenn man damit jedoch gegen die Finanzbranche an die Öffentlichkeit gehen will, ist es aus Bekömmlichkeitsgründen empfehlenswert, das erst zu tun, wenn sich ein intuitives Wissen belastbar verfestigt hat (siehe etwa auch Zweifel und Sicherheit und den schon etwas älteren, aber dazu nach wie vor aktuellen "Zwischenstand" ...).

Ich gestehe gern ein, dass ich im Zusammenhang mit den Daten-Deals selbst bis vor einiger Zeit mit den Begriffen "Organisierte Kriminalität" und – in meinem Fall und das auch explizit zwar nicht mit (noch) versuchtem Mord, aber eben doch nur als winziger Teil eines geahnten – "Massenmord" bewusst vorsichtig gewesen bin, denn die Dealer würden mich wohl noch immer liebend gerne so schnell wie möglich auch in dieser Hinsicht ganz abschalten, bzw. hier: mit den Mühlen der Justiz mit Hochgenuss zermalmen, wenn sie denn nur den Hauch einer Chance dafür sehen würden.

Details zu beidem sind bald in den angekündigten Texten nachzulesen. An dieser Stelle aber bereits soviel:

Zunächst, die millionenfachen Menschenrechtsverletzungen durch die die intimsten Privatgeheimnisse verletzenden nichtigen Daten-Deals, sind erst der Anfang und zwar nicht "nur" des zivilrechtlichen Debakels, sie sind auch der Startpunkt, nach dem weitere ""Kapital"-Verbrechen" geschehen. Denn ein Sinn der Deals ist es ja nicht nur in den Besitz der Daten zu gelangen, sondern letztlich mit denen zusätzlich auch die Versicherungsverhältnisse in dem fremden dritten Konzern rechtswidrig fortzuführen.

Zu diesem Zweck werden die Menschen nach den in der Regel für die Betroffenen meist mehrere Jahre lang überhaupt nicht ersichtlichen (vgl. etwa die Allianz und die DKV), weil heimlich, ohne entsprechende Informationen durchgeführten Datentransaktionen – mit denen die Nichtigkeit und die entsprechenden rechtlichen Sanktionen spätestens bereits verwirklicht sind ! –, abermals getäuscht und ihnen ein weiterbestehendes Versicherungsverhältnis, das wegen des nichtigen Kaufs im neuen Konzernkreis jedoch juristisch nicht bestehen kann, vorgaukelt und tatsachenwidrig suggeriert, dass alles seine Richtigkeit hatte und hat.

Da die "Erwerber" keine Erwerber sind, können sie beispielsweise, trotz des erzeugten Scheins, mangels wirksam übernommenen Vertragsverhältnisses nicht einmal Prämien verlangen. Sie können bekanntlich überhaupt keine legitime Entscheidung treffen.

Womit schon nach diesen kurzen Ausführungen ein weiterer Straftatbestand auf der Hand liegt: Nämlich der des Betruges gegenüber bzw. zum Nachteil der Versicherten. Der Vollständigkeit halber: Ausserdem ist mit dem Abschluss solcher Deals durch die verantwortlichen Akteure der Straftatbestand der Untreue zum Nachteil der beteiligten Konzerne verwirklicht ...

Ich glaube, es ist nun an der Zeit für eine Beruhigung der Versicherten zu sorgen: Auch wenn sie rein rechtlich nicht bei der es jetzt nur vortäuschenden Gesellschaft versichert sind, so sind sie selbstverständlich weiter geschützt. Denn sowohl der "Verkäufer", als auch der "Käufer" haften für ihre Taten, womit die Menschen ggf. nicht nur einen, sondern gleich zwei Konzerne in Anspruch nehmen können. Trotz der Finanzkrise sind ja nach allen Verlautbarungen die privaten Konzerne hierzulande und angrenzend (etwa Schweiz, Frankreich .. siehe auch die lange Zusammenfassung) relativ ungefährdet bzw. solvent, jedenfalls die aus der Versicherungsbranche (ausserdem ruft gerade an diesem Wochenende – nach SpON – die Politik selbst die Banken dazu auf, doch endlich die staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (!) ..).

Letztlich dürfte die Branche bei diesem umfassenden Desaster den Teufel tun und sich ohnehin nicht querstellen und verweigern (können). Ein Zyniker, und zwar heute nur noch ein zu vernachlässigend kleiner, würde es vielleicht so ausdrücken: Wenn doch mehr als derzeit insgesamt zu erwarten schiefgehen sollte, wird es eben ein neues Rettungspaket geben und zwar diesmal sogar eines, das unmittelbar den Millionen von Betroffenen zugute kommt und vor allem denen hilft, die tatsächlich unschuldig sind, nicht den dilettantischen Tätern, sondern stattdessen denjenigen, die in ihren grundlegenden finanziellen sowie gesundheitlichen Existenzen schwer bis final geschädigt wurden. ...

Wir waren bei Betrug und Untreue im Anschluss an die Verletzung der Schweigepflicht, aber ein tatsächliches Kapitalverbrechen fehlt noch. Festzuhalten ist: Die nichtige Transaktion der Daten ist "nur" eine zwingende Voraussetzung oder Vorstufe für das, was später zusätzlich noch kommt.

Nachdem die "kaufenden" Konzerne der Policen so rüde habhaft geworden sind, ist es ausgeschlossen und ohnedies praktisch wie auch theoretisch vernünftigerweise unmöglich, dass ab dem "Erwerb" bis zum natürlichen Tod – wegen der z. B. in der "Scheinwelt" erläuterten Unheilbarkeit der Nichtigkeit – den Versicherten alle Leistungen uneingeschränkt gewährt, zum eigenen Vorteil Verträge nicht angefochten oder von diesen zurückgetreten wird, keine Obliegenheitsverletzungen geltend gemacht werden etc. Wir wollen realistisch, sachlich bleiben, auch wenn es an manchen Stellen zuweilen äusserst schwer fällt.

Tritt diese Utopie also erwartungsgemäss nicht ein, hat ein ganz wesentlicher Teil der Versicherungsbranche, nämlich der, der in den letzten Jahrzehnten durch die erläuterte Methode der "Verkäufe" den Konzern wechselte, nach der Verletzung der Schweigepflicht weitere gewaltige Probleme. Unnötig zu erwähnen, dass, ausweislich fast aller verfügbaren Informationen, gerade in den letzten Jahren mehr und mehr rigide verfahren wird und das zunehmend Gegenstand von Streitigkeiten ist.

Werden nach unseren Daten-Deals mit solchen oder anderen Massnahmen aber irgendwelche lebenswichtigen Leistungen verwehrt, folgt u. a. eine buchstäblich finale Konsequenz: Ein Massenmord. Dazu gleich mehr.

Wohlgemerkt gilt das bisher und im folgenden Gesagte selbst dann, wenn unter "normalen" Umständen, hier keinen durchgeführten nichtigen Daten-Deals, die Leistungsverweigerungen, Anfechtungen, Rücktritte etc. alle rechtmässig wären ! Nach solchen Datentransaktionen gibt es keinerlei rechtmässige Entscheidungen mehr !

Besonders deutlich wird der Massenmord am Beispiel der privaten Krankenversicherung:

Wenn etwa zuerst notwendige Leistungen verweigert werden und/oder später dann die Versicherung auch noch gekündigt wird. Leidet der Betroffene bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit, wird das oft eher früher als später unweigerlich zum Tod führen, einem für den dann die rechtswidrig verweigerten Leistungen etc. ursächlich sind. Ein Tod, der danach in unserem Fall nicht einfach nur ein Tod ist, sondern ein Mord.

Und da es offenkundig ist, dass es zwar nicht jeden der zig Millionen durch die Deals in seinen Grundrechten verletzten auch noch in dieser wirklich letzten Konsequenz getroffen hat, trifft oder treffen wird, aber doch in den letzten Jahrzehnten absolut sicher nicht "nur" einen, nicht zehn und auch nicht hundert Menschen, deshalb geschah und geschieht hier ein Massenmord.

Wenn Menschen durch Andere zu Tode gebracht werden, ist das ja nicht immer gleich ein Mord. Es müssen dabei bestimmte Merkmale festzustellen sein, die man etwa der Kategorie "moralisch besonders verwerflich" zugehörig bezeichnen kann. Das Gesetz zählt in § 211 Abs. 2 StGB in drei Gruppen juristisch tatbestandliche Merkmale auf, von denen notabene eines ausreicht.

Dazu dann näheres insgesamt im Beitrag "Der (unbekannte) Massenmord". Jetzt nur kurz erwähnt sei jeweils eines aus der ersten und aus der dritten Gruppe: "Habgier", sowie "um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken".

Diese beiden sind gerade in unserem Zusammenhang schon ziemlich weitgehend selbsterläuternd, wobei die Verdeckungsabsicht irgendwie eine besonders bizarre Note verströmt. So wird die Vertuschung der Verletzung der herausgehobenen Schweigepflicht gnadenlos durchgezogen, bis zum bittersten Ende und wenn es noch so lange dauern mag, denn zugeben kann man es offenbar explizit und mit entsprechendem Handeln versehen gleich gar nicht – es würde ihnen zuviel um die Ohren fliegen, wie wir bei den Erläuterungen zur DKV und bei deren unfreiwilligem implizitem Geständnis im Rund-Schreiben gesehen haben, nicht bevor der öffentliche Druck zu stark wird und bis dahin scheint wenigstens deren Hoffnung zu leben, völlig losgelöst ...

Zur Erinnerung: Entscheidend und das objektiv sowie sachlich in Reinform – weil es nicht den geringsten Auslegungsspielraum gibt – ist einzig die Einwilligung in den Datentransfer, aber die können sie aus den mehreren Gründen nicht haben. Anderenfalls hätten sie auch längst schnell und kurz in die Akte gegriffen und mich anschliessend unverzüglich zumindest vom Internet abgeklemmt ...

Zur Habgier soll an der Stelle noch ausdrücklich darauf hinwiesen werden, dass hier manches dieses Merkmal, über die derzeit häufiger gebrauchte generelle Verwendung des Begriffs hinaus, auszeichnet: Denn es wurden etwa von jeweils zwei Parteien zum allseits erwarteten höheren materiellen Wohl Unternehmensveräusserungsverträge – in aller Regel per Share-Deals – abgeschlossen, genau wissen müssend, dass diese, wie konkret in zwei Fällen und auch systematisch zwingend erläutert, u. a. zu insgesamt Millionen von Menschenrechtsverletzungen führen: Also mehr materiellen Nutzen im ganz grossen Stil und den koste es, was immer es wolle, gegen grundsätzlichste Regeln.

Für den Tatbestand danach nicht mehr notwendig, aber wir werden im genannten Text u. a. auch noch hören, dass aus meiner Sicht darüberhinaus ein Merkmal aus der zweiten Gruppe zusätzlich einschlägig ist ... 

 

Wie gesagt, ich hoffe, dass die "Trilogie" in Kürze fertiggestellt ist ... 

Für neue(re) Leser gibt es bis dahin auf dieser Homepage sicherlich noch einiges ebenso Interessante zu entdecken und zu lesen, z. B. ab hier ... oder auch in den verschiedenen übrigen Rubriken ...


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